Online Spendenaktionen mit Altruja
=> Sozialrecht => Sozialmed. Nachsorge

Sozialmedizinische Nachsorge - für die Zeit nach der Klinik


Sozialmedizinische Nachsorge ist ein Konzept in drei Schritten, welches betroffene Kinder oder Jugendliche sowie die Eltern unterstützt, um mit der veränderten Lebenssituation nach einer schwerwiegenden Diagnose aber auch mit den Gegebenheiten nach einem stationären Aufenthalt Zuhause gut klarkommen zu können.

Der Schwerpunkt sozialmedizinischer Nachsorge liegt in der Hilfe Zuhause. Sie beginnt allerdings bereits in der Klinik. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nachsorge übernehmen zum Ende des stationären Aufenthaltes die Betreuung der Familie von Sozialarbeiter/innen der Klinik und bereiten zusammen mit der Familie und den betreuenden Ärzten die Zeit Zuhause vor.

Für die Eltern soll mit einem vertrauensvollen miteinander der Übergang in die häusliche Umgebung, der manchmal eine völlig veränderte Situation bedeutet organisiert und vorbereitet werden.

Es müssen unter Umständen neue Fertigkeiten erlernt werden, z.B. für die Pflege des Kindes. Die häusliche Umgebung wird in einer für das Kind geeignet Form vorbereitet und die persönliche Unterstützung vor Ort organisiert.

Wenn Zuhause die intensive Unterstützung der Klinik fehlt stellen sich oft neue Fragen, unvorhergesehene Probleme tauchen auf. Familien sind mit diesen neuen Herausforderungen im Rahmen der sozialmedizinischen Nachsorge nicht mehr allein gelassen, Nachsorge-MitarbeiterInnen kommen zu ihnen, gehen auf die individuellen Probleme und Fragestellungen ein und unterstützen wo notwendig.

In dieser Zeit koordiniert, informiert, schult, berät die Nachsorge und behandelt oder therapiert in Ausnahmefällen auch. All das gelingt nur, wenn sich ein Vertrauensverhältnis aufbauen lässt und die NachsorgemitarbeiterIn Zeit mitbringt. Nur dann kann ein entspanntes Verhältnis zwischen der Familie und der NachsorgemitarbeiterInnen entstehen. Neben der Versorgung des Kindes können betroffene Mütter über Ängste und Bedürfnisse sprechen. Der/die NachsorgemitarbeiterIn bieten oder vermitteln die entsprechende Hilfe.

Die Nachsorge ist für die Familien kostenfrei. Im Rahmen der sozialmedizinischen Nachsorge werden idR. 20 in Ausnahmefällen auch 30 Einsatzstunden von den Krankenkassen bewilligt.
In vielen Kliniken ist die sozialmedizinische Nachsorge in eigene Fördervereine ausgelagert. Diese können durch den Einsatz von Spenden, Sponsorengeldern und Zuschüssen darüber hinaus notwendige Leistungen finanzieren.

Sprechen Sie mit den MitarbeiterInnen der behandelnden Klinik über Ihren notwendigen Bedarf an Betreuung und Begleitung bei der bevorstehenden Entlassung im Rahmen einer sozialmedizinischen Nachsorge.

Rechtliche Grundlage:
§ 43 Abs. 2, § 132c Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch – (SGB V)